SCJ legt fest, dass Anbieter von Extremsportdiensten Maßnahmen ergreifen müssen, um unglückliche Zwischenfälle zu reduzieren 

Die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs (SCJ) hat den Rechtsprechungsgrundsatz aufgestellt, dass Dienstleister für die Ausübung eines Extremsports ihre zivilrechtliche Haftung begründen, wenn sie nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um die schädlichen Eventualitäten zu reduzieren, die während der Ausübung desselben auftreten könnten. 

Das festgelegte Kriterium ist im Urteil enthalten Nr. SCJ-PS-22-2217 vom 29. Juli 2022 im Zusammenhang mit einer Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus einem Fall von Sportausübung des Parasailing das Paragleiten, das ihnen als Dienstleistung oder touristische Aktivität verkauft wurde.   

Die Entscheidung, getroffen von der Richterin Pilar Jiménez Ortiz (Vorsitzende) und den Richtern Justiniano Montero Montero, Samuel Arias Arzeno und Napoleón R. Estévez Lavandier, erkennt bei der Analyse des Falles an, dass, obwohl die teilnehmenden Personen zumindest implizit einen höheren Risikozustand als bei sportlichen Aktivitäten unter weniger extremen Umständen annehmen und anerkennen, die Dienstleister verpflichtet sind, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Ausübung auf die sicherstmögliche Weise erfolgt.  

“Ebenso unbestritten ist, dass die Einrichtungen und Personen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Sportarten dieser Kategorie erbringen und bei deren Erbringung mitwirken, notwendigerweise die Aufgabe der Überwachung und Anpassung der notwendigen und möglichen Umstände erfüllen müssen, um schädliche Zwischenfälle, die sich ereignen könnten, zu reduzieren; diese Verpflichtung erstreckt sich nicht nur auf die Bewertung und Instandhaltung der zu verwendenden Ausrüstung, sondern auch auf die Überprüfung der natürlichen Bedingungen, unter denen die Aktivität der von ihnen erbrachten Dienstleistung auf die sicherste Art und Weise ausgeübt werden kann”, erklärt das Urteil.  

Um auf das vollständige Urteil zuzugreifen, rufen Sie den folgenden Link auf:   

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