
Der Richter der Ersten Kammer des Obersten Gerichtshofs (SCJ) und Kommissar bei der Iberoamerikanischen Kommission für Richterethik (CIEJ), Justiniano Montero Montero, war der Ansicht, dass bei der Erneuerung der Zusammensetzung der obersten Gerichte die Achtung der Unabsetzbarkeit und der von der Verfassung jedes Landes vorgegebene Sinn vorherrschen müssen, um die Wahrung der Beständigkeit des Richterstatus zu sichern.
Der Experte für das Thema der richterlichen Ethik indicó, dass bei der internen Ernennung der Richter an den Tatsachengerichten es notwendig sei, weiterhin die klaren Regeln der richterlichen Laufbahn und diejenigen zu wahren, die für den Zugang zum Amt gelten, welche jedoch “ständig verbessert werden müssen, um sie in Einklang mit der sozialen Realität jedes einzelnen der Justizorgane unserer iberoamerikanischen Region zu bringen”.
Richter Montero äußerte sich in diesen Worten, als er das Thema ansprach “Das Richterstatut im Kontext Europas wie auch Iberoamerikas”, während eines Treffens der Iberoamerikanischen Kommission für Richterethik in Madrid, Spanien, bei dem Themen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verabschiedung von Gutachten zu den ethischen Herausforderungen der verschiedenen Justizbehörden der iberoamerikanischen Region behandelt wurden, mit besonderer Relevanz hinsichtlich des Richterstatuts als Achte von besonderer Bedeutung für die Nachhaltigkeit der Justizverwaltung und der richterlichen Laufbahn.
Der Richter Montero hob in seiner Präsentation, in der er das Thema behandelt, hervor, dass der Wert der richterlichen Laufbahn eine Säule erster Ordnung ist, sowohl im Bereich der Nachhaltigkeit des Rechtsstaates als auch der Qualität der Demokratie, des Zusammenhalts und des sozialen Friedens, wie es die Agenda 2030 zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Organisation der Vereinten Nationen festhält, die auf die Stärkung der Staatsgewalten und folglich auf die Bestätigung der Rechtssicherheit setzt. .
“Man kann nicht mit maßlosen Launen spielen, da jedes Land eine sehr gut konzipierte Normenordnung hat, die die zu befolgenden Spielregeln festlegt. Ich verstehe, dass es eine sehr relevante Herausforderung ist, klar darzulegen, dass die Prozesse zur zyklischen Leistungsbewertung für Richter an Obersten Gerichtshöfen kein Horizont von Spannungen und Unruhe sein dürfen, was, selbst wenn es auf subtile Weise geschieht, dennoch einen subtilen, aber frontalen Eingriff in die Richterkarriere und somit in das Richterstatut darstellt, der dessen wesentlichen Kern angreift”, meinte er.
Er erklärte auch, dass die Spielregeln, die aus der Sicht der Leistungsbeurteilung als Instrument für die materielle Nachhaltigkeit der Unabsetzbarkeit konzipiert sind, weder Gegenstand böswilliger Auslegungen noch willkürlicher Urteile sein dürfen im Falle jener Länder, welche eine organische Ordnung haben, die die Unabsetzbarkeit der Richter der Obersten Gerichtshöfe festlegt.
Er argumentierte, dass dies Grundregeln ersten Ranges sind, nicht nur, weil sie im Kontext des geltenden Verfassungsdesigns konzipiert sind, sondern auch, weil sie der Standard sind, der auf ein System der Justizverwaltung setzt und dieses unterstützt, das einen Kommunikationscode im Einklang mit den Werten und ethischen Grundsätzen des demokratischen Systems generiert.
“Es muss an der Schaffung einer ethischen Kultur der Achtung des Inhalts der Norm gearbeitet werden. Die Leitungsorgane, die über die interne Ernennung innerhalb jeder Judikative entscheiden, müssen sich um die absolute Achtung dieser Parameter und Prämissen bemühen, die die wesentlichen Achsen für das Überleben und die Nachhaltigkeit der Richterlaufbahn als vorrangige Gewährleistung der Unabhängigkeit und einer an die Bedürfnisse jedes Landes angepassten Justizverwaltung darstellen, um auf der Grundlage von Transparenz und Rechenschaftspflicht zu handeln, was unter keinen Umständen einen Rückschritt erleiden darf”, erklärte Montero Montero.
Die Veranstaltung, die vom 20. bis 22. März am Sitz des Generalrats der Judikative und des Obersten Gerichtshofs Spaniens stattfand, brachte mehrere iberoamerikanische und europäische Länder – die Dominikanische Republik, Brasilien, Panama, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Republik Andorra und Portugal – sowie Mitglieder der Ethikkommissionen Spaniens und des Konsultativrats der Union zusammen; zusammen mit dem Richter Justiniano Montero erörterten andere Richter der Zusammensetzung der genannten Organe das Thema.
Es wird daran erinnert, dass die Judikative der Dominikanischen Republik über ein aktualisiertes und modernes Reglement zur Organisation der richterlichen Laufbahn und des Systems zur Besetzung von Richterstellen verfügt, welches zum Ziel hat, dass Richter entsprechend ihrer Leistung bei der Ausübung ihrer Funktionen befördert werden.
Im Rahmen des genannten Treffens wurden fünf Gutachten von der Iberamerikanischen Ethikkommission gebilligt, die im Folgenden hervorgehoben werden: Die ethische Dimension von Justizirrtümern und ihre Auswirkung auf die Unabhängigkeit; Das ethische Management in der Leitung von Anhörungen und die Einstellungskompetenzen der Richter; Die ethischen Überlegungen zur Vereinigung der Richter; Der Richter in der öffentlichen Agora und seine Pflicht zur Neutralität; Die Teilnahme des Richters am sozialen und kulturellen Leben.
