
Die Vereinigten Kammern des Obersten Gerichtshofs (SCJ) vertreten die Auffassung, dass, wenn eine Klage auf Vertragsauflösung Gegenstand eines Verfahrens war und der geltend gemachte Grund nicht beibehalten wird, dieselbe Klage bei Fortsetzung der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung seitens des Schuldners erneut verfolgt werden kann.
Die gefestigte Rechtsprechung ist im Urteil Nr. enthalten. SCJ-SR-23-0031 vom 29. Mai 2023, in dem er erklärt, dass es dem Sachgericht obliegt zu entscheiden, ob das Ausbleiben der Preiszahlung weiterhin als Grund für die Vertragsauflösung besteht, und es im Rahmen seiner Befugnisse liegt, zurückzuhalten, ob dies nach Recht und Gesetz gültig sein könnte oder nicht.
“Eine Argumentation im Umkehrschluss wäre rechtlich unrichtig, da der Vertrag, der von der Nichterzahlung durch den Käufer in Bezug auf die geschuldete Leistung betroffen ist, die Erzeugung eines Zustands rechtlichen Schwebens bedeuten würde, was zu einem Verlust des Rechts des Verkäufers führt, die Zahlung als Gegenleistung für die verkaufte Sache zu erhalten”, besagte das zitierte Urteil.
In diesem Sinne hebt die Vereinigte Kammer das Zivilurteil Nr. 1303-2018-SSEN-00032 auf, erlassen am 22. Januar 2018 von der Dritten Kammer der Zivil- und Handelskammer des Berufungsgerichts des Nationalen Distrikts, und verweist es an die Zweite Kammer der Zivil- und Handelskammer des Berufungsgerichts derselben Gerichtsbarkeit zurück.
“Aus der skizzierten Prozesslage ergibt sich, dass wir, obgleich das Hohe Gericht seine Rolle überschritt, indem es sich mit der Klagebeantwortung über die Grenzen seiner Zuständigkeit und seiner Prozesskontrolle hinaus befasste, die Anfechtung der angefochtenen Entscheidung vorgenommen und dabei eine eigene Argumentation angenommen haben, basierend auf der Verknüpfung des Grundsatzes der Bindungswirkung der Rechtskraft und der Relativität der Vereinbarungen, wie es sich aus der kombinierten Auslegung der Artikel 1108, 1184, 1304, 1350, 1351, 1599 und 1654 des Zivilgesetzbuches ergibt, nachdem das Bestehen der gegen das angefochtene Urteil gerügten Mängel festgestellt wurde”, erklärt die Entscheidung der Vereinten Senate.
Das Urteil wurde von den Richtern Luis Henry Molina Peña, Manuel R. Herrera Carbuccia, Francisco A. Jerez Mena, Fran E. Soto Sánchez, Justiniano Montero Montero, Rafael Vásquez Goico, Napoleón R. Estévez Lavandier, Moisés A. Ferrer Landrón, Francisco A. Ortega Polanco, Julio César Canó, Etanislao Rodríguez und Arelis Ricourt erlassen.
Um die Entscheidung in vollem Umfang zu lesen, rufen Sie den folgenden Link auf: https://poderjudicial.gob.do/wp-content/uploads/2023/12/Sent.-SCJ-SR-23-00031.pdf
