
Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs (SCJ) erhielt im Zeitraum von 2019 bis zum zweiten Quartal 2022 insgesamt 154 Auslieferungsersuchen aus verschiedenen Ländern, von denen 113 entschieden wurden, was einem Anteil von 72% entspricht, wobei die Vereinigten Staaten das Land mit den meisten Auslieferungsersuchen waren.
Die Informationen sind in einem statistischen Bericht des Generalsekretariats des Obersten Gerichtshofs enthalten, der angibt, dass von den 154 eingegangenen Anträgen 32 darauf warten, dass die Auslieferungskandidaten festgenommen werden, während sich nur neun in Bearbeitung befinden.
Es wird detailliert dargelegt, dass im Laufe des Jahres 2019 41 Anträge eingegangen sind und 34 beantwortet wurden, sechs noch auf die Erfassung des Auslieferungsbedürftigen warten und sich einer noch in Bearbeitung befindet.
Im Jahr 2020 ging eine Gesamtzahl von 19 ein, die Richter der Kammer entschieden 15 Fälle, drei befinden sich im Erfassungsprozess und einer ist hängig; während im Jahr 2021 von 59 Fällen 46 entschieden wurden, es 12 gibt, die nicht festgenommen worden sind, und ein Fall nicht entschieden worden ist.
Während im zweiten Trimester dieses Jahres 2022 von 35 Auslieferungsanträgen, mit denen die Strafkammer befasst war, die Richter 18 entschieden haben und 11 auf die Festnahme des Auslieferungszunehmenden warten, während sich sechs im Verfahren befinden.
Von den 113 entschiedenen Auslieferungen stehen 105 in der Kategorie der von den Richtern angeordneten und freiwilligen Ausreise, vier wurden abgelehnt, zwei eingestellt und weitere zwei abgewiesen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Vereinigten Staaten mit 121 Fällen (78.57%) das Land mit den meisten Auslieferungsersuchen sind, gefolgt von Argentinien mit acht Fällen (5.19%) und Spanien mit sieben Fällen (4.55%), während Brasilien, Rumänien und Frankreich jeweils drei Fälle verzeichnen, was jeweils einem Anteil von 1,95% entspricht.
Während Albanien zwei Auslieferungsersuchen für einen 1.30% stellte, reichten Kanada, Costa Rica, die Niederlande, Italien, Kasachstan, Panama und Uruguay jeweils ein Auslieferungsersuchen für einen 0.65% ein.
Es wird daran erinnert, dass die dominikanische Judikative die Initiative „Justiz am Tag“ vorantreibt, um die Würde der Personen zu garantieren, wobei einer ihrer Schwerpunkte eine rechtzeitige Justiz mit null Justizrückstand ist.
