
Das Plenum des Obersten Gerichtshofs hat in seiner außerordentlichen Sitzung Nr. 3-2023, abgehalten am 7. Februar 2023, einstimmig angenommener Beschluss Nr. 62-2023, das das neue Verfahren für die Einreichung und Verhandlung von Klagen zur Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Kassationsurteils im Rahmen des Gesetzes Nr. 2-23 über die Kassationsbeschwerde vom 17. Januar 2023.
Der vorgenannte Beschluss sieht vor, dass zur Beantragung der Aussetzung der Vollstreckung eines Urteils, gegen das die Berufung keine aufschiebende Wirkung gemäß der Rechtsordnung des Gesetzes Nr. 2-23 über die Kassationsbeschwerde sowie solche, die in Sondergesetzen festgelegt sind, muss der Berufungskläger diese Forderung vor dem Vorsitzenden der für die Berufung zuständigen Kammer des Kassationsgerichtshofs geltend machen, in der die Vollstreckung begründet wird des betreffenden Urteils zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden für den Beschwerdeführer führen kann, der den eingelegten Beschwerdegegenstand selbst hinfällig macht.
Mit Beschluss Nr. 62-2023, das das Verfahren zur Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Kassationsurteils regelt, entspricht Artikel 27 Absatz II und Artikel 91 des genannten Gesetzes Nr. 2-23 über die Kassationsbeschwerde, die dem Plenum des Obersten Gerichtshofs die Befugnis erteilt, das Verfahren innerhalb von zwei (2) Monaten nach der Verkündung dieses Gesetzes zu regeln.
Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß dem Mandat des betreffenden Gesetzes in Artikel 27 die allgemeine Regel gilt, dass die bloße Einreichung der Kassationsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung auf die Vollstreckung des angefochtenen Urteils hat. Die aufschiebende Wirkung tritt ausnahmsweise von Gesetzes wegen bei einfacher Erhebung der Beschwerde in folgenden Angelegenheiten ein: Personenstand und Geschäftsfähigkeit, Scheidung, Vermögenstrennung, Aufhebung der Ehe, Aufhebung der Hypothek, Abwesenheitserklärung, Eintragung unter Unwahrheit oder in anderen spezialgesetzlich vorgesehenen Fällen.
Dieser Beschluss tritt einen (1) Tag nach seiner Veröffentlichung auf der Website der Justiz in Kraft, was unmittelbare Wirkung in Bezug auf die ausgesetzten Klagen hat, die ab dem Datum seines Inkrafttretens eingereicht wurden.
Entschließung Nr. zu konsultieren. 62-2023 über das Verfahren zur Einreichung und Verhandlung von Klagen zur Aussetzung der Vollstreckung des angefochtenen Kassationsurteils, veröffentlicht auf dem institutionellen Portal der Justiz am 8. Februar 2023, klicken Sie hier: https://bit.ly/3DOf0KX
